Hamburg. Im Fall des 25-jährigen Journalistikstudenten Sebastian W. verdichten sich die Hinweise, dass er sich die Zitate eines nicht existenten Anwalts, mit denen er, wie berichtet, Artikel für "Welt Online", "Spiegel Online" und "Südkurier" anreicherte, selbst ausgedacht hat.

Bisher hatte W. erklärt, er sei auf einen Hochstapler hereingefallen. Aber gibt es diesen Mann überhaupt? In einem auf den 12. März 2009 datierten Schreiben des angeblichen Hochstaplers, das W. seinen Auftraggebern als Beweis für dessen Existenz vorlegte, steht im Briefkopf die E-Mail-Adresse penkella.carsten@email.de . Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg, bei der "Spiegel Online" Anzeige gegen unbekannt erstattete, wurde diese E-Mail-Adresse aber erst acht Monate später, am 4. November 2009, angelegt. Offenbar vor diesem Hintergrund ermittelten die Staatsanwälte fortan nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen W. Dennoch steht das Verfahren gegen ihn kurz vor der Einstellung, weil W. sich nicht selbst als Anwalt ausgab und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft niemanden schädigte. Verhindern kann dies nur ein Einspruch von "Spiegel Online", der bis zum 7. April bei der Staatsanwaltschaft eingehen muss. Eine Sprecherin der Spiegel-Gruppe will sich zum weiteren Vorgehen ihres Hauses nicht äußern. Vor dem Hintergrund der nun bekannt gewordenen Erkenntnisse gilt ein Einspruch aber als sehr wahrscheinlich.

Ernst Fricke, der Anwalt von W., hält seinen Mandanten nach wie vor für unschuldig. Er kann sich vorstellen, dass der Hochstapler die E-Mail-Adresse in seinem Briefkopf angab, bevor sie freigeschaltet wurde. Zudem habe W. zu keinem Zeitpunkt mit dem angeblichen Anwalt per E-Mail kommuniziert.

Publik wurde der Fall W. durch eine Meldung des Fachblatts "Journalist".