Hamburg. Er ist Deutschlands erfolgreichster Rapper und berüchtigt für seine markigen Texte: Hat Bushido (31, "Zeiten ändern dich") große Songteile für seine Hits geklaut? Das Hamburger Landgericht sagt Ja und bestätigte damit die Plagiatsvorwürfe gegen den Berliner Skandalrapper.

Was der von fremdem Eigentum hält, ist auf seiner CD "Geben und Nehmen" zu hören: "Nimm, was du kannst, keiner schenkt dir hier was."

Vor Gericht ging es um geistiges Eigentum: In etlichen Songs der weitgehend unbekannten französischen Gothic-Band Dark Sanctuary wilderte der Rapper, schnipselte Liedteile heraus und baute sie in seine eigenen Stücke ein. 28 Tonfolgen aus vier Alben der Band hat er leicht verändert in 13 Bushido-Titel eingearbeitet und damit das Urheberrecht der Original-Komponisten verletzt. Bushido, so entschieden gestern die Zivilkammern acht und zehn des Landgerichts, ist nun zu Schadenersatz verpflichtet und muss vermutlich Tausende CDs schreddern lassen. Die Hamburger Anwältin Katrin Busch, die die Kläger vertritt: "Dieser ungewöhnlich große Plagiatsfall dürfte in der Geschichte der deutschen populären Musik bisher einzigartig sein."

Sollten die Urteile rechtskräftig werden, dürften sein Label "Ersguterjunge" und die Plattenfirma Universal Music elf Alben, auf denen sich je mindestens einer der strittigen Songs befindet, nicht mehr verkaufen. Was bereits an den Handel ausgeliefert wurde, müsste zurückgerufen und vernichtet werden. Betroffen sind die CDs "Von der Skyline zum Bordstein zurück" (Platinum Edition, Limited Deluxe Edition, Pur Version), "Janine", "Bravo Hits 56", "Bravo Black Hits Vol. 16", "The Dome Hits Vol. 41", "Ersguterjunge Sampler Vol.2-Vendetta" , "Sampler Vol.2-Vendetta (ltd. Edition)", "Nyze - Geben und Nehmen".

Wie hoch der Schadenersatz ist, ergibt sich, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf der CDs offengelegt worden sind - auch dazu hat das Gericht Bushido verpflichtet. Allein das Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" erreichte mit mehr als 200 000 verkauften CDs eine Platin-Auszeichnung. Zudem muss Bushido den Autoren 63 000 Euro zahlen, und das Gericht ordnete an, dass die Bandmitglieder bei der Verwertungsgesellschaft Gema als Originalkomponisten eingetragen werden und ihnen die Ausschüttungen zustehen. "Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", so Richter Bolko Rachow. Schwerwiegend verletzt habe der Rapper die Persönlichkeitsrechte der Gothic-Band, indem er ihre Kompositionen verwendete und mit seinen Texten verband.

Bushido, sonst um keinen Kommentar verlegen, schweigt. "Er wird sich zu dem Urteil nicht äußern", sagte eine Sprecherin seines Labels. Es gilt als sicher, dass Bushido gegen die Urteile in Berufung geht.