Leipzig. Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht am Mittwoch der Rechtstreit zwischen dem Berliner Journalisten Andreas Förster und dem Bundesnachrichtendienst (BND) in eine neue Runde. Der Mitarbeiter der "Berliner Zeitung" hatte nach Bekanntwerden seiner Bespitzelung durch den BND die Herausgabe des gesammelten Materials verlangt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Geheimdienst bereits im Jahr 2007 in einem als richtungsweisend geltenden Urteil grundsätzlich dazu verpflichtet hatte, muss es nun entscheiden, "was genau an Auskünften erteilt werden muss", sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.