Karlsruhe. Literaturübersetzer können künftig von den Verlagen deutlich höhere Vergütungen verlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs steht den notorisch schlecht bezahlten Übersetzern neben dem branchenüblichen Seitenhonorar auch eine Erfolgsbeteiligung zu. Ab einer verkauften Auflage von 5000 Exemplaren bekommen Übersetzer fortan im Regelfall 0,8 Prozent vom Nettopreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern. In dem Pilotverfahren hatten Übersetzer gegen die Random House geklagt. Bisher erhielten sie pro Manuskriptseite 12 bis 17 Euro, am Erfolg wurden sie nur bei sehr hohen Auflagen beteiligt.