München. Der Anrufsender 9Live ist mit einem Eilantrag gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gescheitert. Nach den seit Anfang des Jahres geltenden Vorschriften darf zum Beispiel ein Anruf nicht mehr als 50 Cent kosten, spätestens nach drei Stunden muss eine Lösung genannt und mindestens alle 30 Minuten ein Anrufer durchgestellt werden. Eine Teilnahme an Gewinnspielsendungen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Bei Einzel-Gewinnspielen in Radio und Fernsehen, wie beispielsweise bei "Wer wird Millionär?", dürfen auch Jugendliche ab 14 Jahren mitmachen. Bei Verstoß gegen die Satzung drohen den Veranstaltern Bußgelder von bis zu 500 000 Euro.