Im Streit um einen Bericht über Daniel Kehlmanns Roman “Ruhm“ hat das Landgericht Hamburg eine gütliche Einigung zwischen dem Rowohlt Verlag und dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel“ vorgeschlagen.

Hamburg. - Es handele sich "sicherlich nicht um ein Musterverfahren. Dafür ist der Fall zu besonders", sagte der Vorsitzende Richter Michael Perels. In der Verhandlung ging es um einen Artikel über Kehlmanns neuen Roman, der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag in dem Magazin erschienen war. Rowohlt wirft dem "Spiegel" vor, sich nicht an die vereinbarte Sperrfrist gehalten zu haben.

Der Rowohlt Verlag hatte im Vorfeld angekündigt, mit dem Gang vor Gericht "ein Zeichen setzen zu wollen". Die Buchhändler steckten in einer unangenehmen Situation, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden käme, aber das Buch noch gar nicht zu haben sei. Der neue Kehlmann-Roman kam am 19. Januar in die Läden - der als Porträt gekennzeichnete Artikel im "Spiegel" erschien bereits am 5. Januar. Eine Vertraulichkeitserklärung, den Artikel nicht vor dem Erstverkaufstag zu veröffentlichen, wie sie in der Verlagsbranche üblich ist, hatte der "Spiegel" nicht unterschrieben.

Während der knapp einstündigen Verhandlung wurde jedoch auch deutlich, dass Rowohlt im Falle eines Porträts eine frühere Veröffentlichung genehmigt hätte. Daher sollten die Richter nun entscheiden, ob es sich um ein Porträt oder eine Rezension handelt. "Wann liegt ein Porträt vor, wann eine Rezension? Das ist nicht so leicht zu entscheiden", sagte der Richter. Für ein Porträt hätte der "Spiegel" jedoch überhaupt keine Erlaubnis einholen müssen. "Wir stehen der Klage daher eher skeptisch gegenüber und tendieren eher zur Ablehnung", sagte Perels. Gleichzeitig müsse der "Spiegel" sein Verhalten aber auch "selbstkritisch hinterfragen".