Hamburg. Auch nach der gestrigen Sitzung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten in Bremen ist offen, ob Sat.1 künftig von der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) statt wie bisher von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) überwacht wird. Die ZAK vertagte sich in dieser Frage auf den 26. Juni. Bis dahin soll geklärt werden, was ein Wechsel für die Ausstrahlung von Regionalfenstern und Drittsendezeiten bedeuten würde. Sat.1 hatte bereits am 11. April angekündigt, sich ab 2013 von der MA HSH lizenzieren lassen zu wollen.

Vor der Sitzung der ZAK hatte eine von fünf Landesmedienanstalten besetzte Prüfkommission gegen einen Wechsel votiert. Dabei war argumentiert worden, dass ein Wechsel erst nach dem Ende der laufenden LMK-Lizenz von Sat.1 ab 2020 möglich sei. Diese Argumentation wurde von der ZAK offenbar verworfen: Sie entschied auf ihrer gestrigen Sitzung auch, dass der Frauensender Sixx zum 1. Januar 2013 zur Bremischen Landesmedienanstalt wechseln darf, obwohl er noch eine mehrere Jahre laufende Lizenz bei der Medienanstalt Berlin Brandenburg hat.

Nach dieser Logik dürfte die ZAK auch Sat.1 einen Wechsel nicht verwehren. Offenbar geht es ihr allein darum, vor der Genehmigung zu klären, ob bei einem Wechsel die Sat.1-Sendeplätze für unabhängige Dritte neu ausgeschrieben werden müssen. Sie waren erst kürzlich von der LMK an die DCTP von Filmemacher Alexander Kluge und an die Mainzer News and Pictures vergeben worden.