Ein Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Verlage stößt auf Skepsis

Hamburg. Als vor einem Jahr die Hamburger Erklärung verabschiedet wurde, die ein Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage fordert, konnten sich selbst in Branchenkreisen nur wenige etwas Konkretes darunter vorstellen. Klar war nur, dass es darum ging, Inhalte von Verlagen im Internet besser vor Online-Piraterie und sonstigem Missbrauch zu schützen.

Auf einem Symposium der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein und des Hans-Bredow-Instituts wurde nun erstmals aus einem Gesetzentwurf von Verlagen und Gewerkschaften zitiert, der am 28. Juni auf einer Anhörung des Bundesjustizministeriums präsentiert wird. Demnach soll künftig selbst die teilweise Wiedergabe von Artikeln ohne Genehmigung der Verlage verboten werden. Gewerbliche Internetnutzer, also Firmen, aber auch freie Journalisten, sollen zur Kasse gebeten werden, wenn sie für andere User nach wie vor frei zugängliche Nachrichten-Sites aufrufen.

Laut Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, zielt das Verbot der teilweisen Wiedergabe von Artikeln vor allem auf Vorspänne. Sie werden bisher auf Sites wie Google News wiedergegeben, die auf Nachrichtenangebote Dritter verlinken und manchen Verlagen schon seit Langem ein Dorn im Auge sind. Andererseits generieren viele News-Sites den Löwenanteil ihrer Klicks über Google News. Nach Angaben von Google-Justiziar Arnd Haller sind es allein bei "Focus online" 63 Prozent des gesamten Traffics.

Auch die Forderung nach einer Entgeltpflicht für gewerbliche Nutzer von Nachrichtenportalen hat ihre Tücken. Nach Ansicht der Juristen Christian Heinze (Max-Planck-Institut), Kristoff Ritlewski (Bucerius Law School) und des Rechtsanwalts und Bloggers Till Kreutzer verstieße eine solche Regelung gegen geltendes Urheberrecht und gegen EU-Recht. Vorbehalte gibt es wohl auch beim Bundesjustizministerium, das trotz Einladung nicht auf dem Symposium vertreten war.

Dass aber angesichts der Probleme, Online-Journalismus zu finanzieren, Handlungsbedarf besteht, bestritt kaum ein Teilnehmer. Der Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Wolfgang Schulz, sagte es so: "Die Garantie der freien Presse muss reformuliert werden als Garantie der Existenz institutioneller Strukturen zur Finanzierung journalistischer Leistungen."