Hamburg. Er verkaufte Waren, ohne zu liefern. Dann benutzte er die Daten seiner Freundin für seine kriminellen Machenschaften.

Damals, als alles in seinem Leben den Bach runterging, war Michael T. (Name geändert) nicht mehr wählerisch. Vielleicht hätte er sogar sein letztes Hemd verkauft, und das womöglich sogar gleich zweimal. Hauptsache er kommt irgendwie zu etwas Geld. „Aber nicht, um ein schönes Leben zu führen“, betont der 27-Jährige. Es ist wohl die Einsicht, die da aus ihm spricht, die Erkenntnis, dass er seinerzeit von einem verhängnisvollen Zwang gesteuert war. Nicht die Familie, Freunde oder der Beruf hatten damals Priorität. Sondern das Glücksspiel, das ihn letztlich ins Unglück gebracht hat.

Und nun vielleicht sogar ins Gefängnis. Denn die Spielsucht hat aus Michael T. einen Betrüger gemacht. Mehrfach ist der Hamburger schon verurteilt worden, wiederholt gab es Bewährung. Damals hatte er vor allem Uhren sowie Gutscheine eines Erlebnis-Unternehmens über Ebay angeboten – und nie geliefert. Oder er verkaufte sein Macbook – und das gleich zweimal.

Und nun ist da der erneute Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges: Laut Anklage hat er Ende 2016 viermal bei Versandhäusern jeweils auf Rechnung Ware bestellt. Dabei soll er die Personalien seiner früheren Lebensgefährtin benutzt haben. Bezahlt hat er die gelieferte Kleidung, das Notebook und die Uhr nie.

Nach fünf Jahren hat er die Sucht im Griff

Vor Gericht präsentiert sich jetzt ein Mann, der versichert, er habe mit diesem unrühmlichen Teil seines Lebens abgeschlossen. Die Vorwürfe stimmen, räumt Michael T. unumwunden ein, ein durchtrainierter Mann mit tätowierten Armen. Auslöser für die Taten sei ein „wiederkehrender Spieldruck“ gewesen. „Ich schäme mich zutiefst dafür.“

Vor mehr als fünf Jahren begann er mit dem Spielen, in einer Situation, als er mit familiären Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Zunächst waren es Fußballwetten, die es ihm angetan hatten, dann auch andere Sportwetten und schließlich Spielautomaten.

Zuletzt konnte er nicht mal seine Miete bezahlen. Mittlerweile sei er seit gut einem Jahr vernünftig, betont der gelernte Fitnesskaufmann. Er hält sich von allem, was mit Glücksspiel zusammenhängt, fern. Dabei helfen ihm diverse Projekte wie Selbsthilfegruppen, zudem hat er für sich eine Sperrung für Spielautomaten erwirkt, und seit mehreren Monaten macht Michael T. eine Psychotherapie.

Auch seine finanzielle Situation bekommt der 27-Jährige allmählich in den Griff. Er hat sich in einem Fitnessclub in eine führende Position hochgearbeitet und bekommt ein solides Gehalt, von dem ein Teil gepfändet wird, um seine Schulden allmählich abzu­tragen.

Seine Ex-Freundin unterstützt ihn moralisch

In der Kreide steht er auch bei seiner Ex-Freundin. Sie sei lange bereit gewesen, ihn zu unterstützen, erzählt die 26-jährige Zeugin. Doch als er auch noch ihre Personalien benutzte, um Betrügereien zu begehen, war das Vertrauen aufgebraucht, und sie beendete die Beziehung.

Mietschulden, der er aus der Zeit hat, als sie noch zusammenwohnten, zahle er zuverlässig zurück. „Und wir haben einen gemeinsamen Hund, um den er sich kümmert.“ Mittlerweile habe Michael T. „sein Leben wieder im Griff“, ist die junge Frau überzeugt und demons­triert das auch. Sie wolle gern im Saal bleiben, erklärt sie, „als moralische Unterstützung“.

Tränen der Erleichterung bei Urteilsfällung

„Ich hätte schon mehrfach im Knast landen können“, ist sich Michael T. bewusst, wie er im letzten Wort betont. „Aber jetzt lebe ich wieder ein normales Leben. Und es tut mir sehr leid, dass ich anderen geschadet habe.“ Auch diesmal hat der 28-Jährige Glück und schrammt ganz knapp am Gefängnis vorbei: Zwei Jahre Haft mit Bewährung verhängt die Amtsrichterin – ein Urteil, bei dem dem Angeklagten Tränen der Erleichterung in die Augen schießen.

Noch vor einem Jahr hätte sie ihm keine Bewährung gegeben, betont die Vorsitzende. „Sie hatten zu viel versemmelt, waren offenbar unbelehrbar durch Ihre Spielsucht.“ Deshalb habe er Betrügereien begangen, „um Ihr Lebenskonstrukt, das auf Lügen aufgebaut war, zu finanzieren“. Aber jetzt sei Michael T. auf einem guten Weg. „Wenn Sie allerdings wieder straffällig werden“, warnt die Richterin energisch, „bricht alles zusammen“. Dann müsse er die zwei Jahre verbüßen und wohl auch früher verhängte Bewährungsstrafen. „Das heißt, dann wandern Sie für knapp vier Jahre in den Knast!“