Hamburg. Protestanten, Katholiken und Muslime wollen Nachbesserungen des Regelwerks und fordern die Universität zu Gesprächen auf.

Die Hamburger Hochschulgemeinden haben den neuen Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität kritisiert. Würde das Uni-Präsidium seine Empfehlungen konsequent umsetzen, könnte der «Raum der Stille» nicht mehr in seiner eigentlichen Bestimmung genutzt werden, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung der evangelischen Studierendengemeinde (ESG), der katholischen Hochschulgemeinde (KHG) und der islamischen Hochschulgemeinde (IHg) an das Uni-Präsidium. Sollten alle religiösen Feste im «Raum der Stille» gefeiert werden, wäre er kein Ort des Rückzugs mehr, sagte ESG-Pastorin Gisela Groß-Ikkache dem epd.

Grundsätzlich wird der vor vier Wochen vorgestellte Verhaltenskodex von den Hochschulgemeinden zwar begrüßt. Es fehlten jedoch Hinweise, wie die Universität künftig mit den Studierendengemeinden im Gespräch bleiben möchte. «Stattdessen erwecken die Ausführungen den Eindruck, dass die Religionsausübungen auf ein zu regulierendes Element reduziert werden», heißt es in dem Brief.

Notwendig sei ein Gespräch zwischen Hochschulgemeinden und Uni-Präsidium, um offene Fragen zu klären, sagte Pastorin Groß-Ikkache. Es gebe «Redebedarf». Als Beispiel nannte sie das Fastenbrechen auf dem Campus mit rund 1.000 Gästen oder das interreligiöse Friedensgebet.

Tragen von religiösen Symbolen ist erlaubt

Die Hamburger Universität hat nach eigenen Angaben als bundesweit erste Hochschule mit Wissenschaftlern einen Verhaltenskodex erarbeitet. Danach ist unter anderem eine Vollverschleierung nur dann verboten, wenn es den Wissenschaftsbetrieb beeinträchtigt. Das Tragen von religiösen Symbolen wie Kippa, Kreuz oder Schleier ist ausdrücklich erlaubt.

Hintergrund für die Erstellung des Verhaltenskodex waren offenbar Übergriffe von muslimischen Studenten. Die Diskriminierung von Frauen etwa durch eine Geschlechtertrennung im «Raum der Stille» ist danach nicht gestattet. Wer aus religiösen Gründen ein Zeugnis nicht aus den Händen einer Frau entgegen nehmen will, müsse auf das Zeugnis verzichten. Fußwaschungen in sanitären Anlagen oder hörbare Gebete in Bibliotheken sollen ebenfalls unterbleiben.