Hamburg . Spanischer Gurken-Produzent hat geklagt und fordert 2,2 Millionen Euro. Gesundheitsbehörde will in Berufung gehen

Die Krankheitswelle vor vier Jahren mit den gefährlichen EHEC-Bakterien hat ein juristisches Nachspiel: Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass die Hansestadt rechtswidrig gehandelt hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 303 0 379/11).

Gesundheitsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hatte auf dem Höhepunkt der Infektionen bei einer Pressekonferenz im Mai 2011 vor Salatgurken aus Spanien gewarnt und den Namen einer spanischen Firma genannt. Zu unrecht, wie sich später herausstellte. Denn als wahrscheinliche Verursacher der Erkrankungen, an denen bundesweit 53 Menschen starben, wurden importierte ägyptische Sprossen gefunden.

Das spanische Unternehmen verzeichnete nach der öffentlichen Warnung einen Umsatzrückgang und fordert einen Schadenersatz von rund 2,2 Millionen Euro. Darüber hat das Gericht allerdings noch nicht entschieden. Die Gesundheitsbehörde kündigte am Freitag an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Senatorin Prüfer-Storcks verteidigte ihre Informationspolitik. Die Warnung vor eventuell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln stehe für sie klar über wirtschaftlichen Interessen, betonte sie. Die Behörde sieht die Art und Weise der Warnung weiterhin als rechtens an. Prüfer-Storcks gibt sich zuversichtlich, dass die Klage letztlich mangels eines Zusammenhangs zwischen Pressekonferenz und wirtschaftlichen Schäden abgewiesen werde.

Die Anwältin der spanischen Klägerfirma, Nina Scherber (Berlin), zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Wir halten das Urteil für bahnbrechend, da die Hürden im Amtshaftungsprozess hoch hängen“, sagte sie dem Abendblatt. „Wir gehen davon aus, dass das Urteil in der juristischen Debatte erhebliche Wirkung entfalten wird.“ Dass die Senatorin damals „nicht korrekt“ gehandelt habe, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Birgit Stöver. Zwar seien die Informationen für die Öffentlichkeit eine Gratwanderung gewesen. „Aber die Namensnennung der Firma war problematisch“, sagte sie. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wieland Schinnenburg, erklärte, die Senatorin sollte konkrete Produkte nur dann an den Pranger stellen, wenn der Behörde gesicherte Erkenntnisse vorlägen.

Bei der EHEC-Welle mit schweren Darminfektionen waren im Frühjahr 2011 bundesweit mehr als 3800 Menschen erkrankt.

Seite 16 Teure Warnung vor Salatgurken