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ugegeben, die Fenster müssten längst erneuert, die Kellerdecke und die Dachflächen gedämmt und die Fassade renoviert werden. Und der Aufzug ist auch schon recht altersschwach. Da gibt es doch Förderungen, oder?

Viele Wohnungseigentümer wissen das alles. Doch dann wird es den Eigentümergemeinschaften oft doch zu kompliziert, sich um die Sanierungsmaßnahmen und erst recht um deren Finanzierung zu kümmern. Damit das in Zukunft besser wird, ist das Antragsverfahren von KfW-Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich vereinfacht worden.

Insbesondere geht es dabei um die Zuschussprogramme zur energetischen Sanierung (Programm 430) und dem altersgerechten Umbau (Programm 455). So ist seit dem 1. August 2015 für die Beantragung von KfW-Zuschüssen nur noch eine einfache Erklärung (de minimis) durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle vermietenden Eigentümer einer Gemeinschaft erforderlich. Bisher musste jeder einzelne, der seine Wohnung vermietet, eine solche Erklärung erbringen.

Die aus dem lateinischen Begriff „de minimis“ abgeleitete Erklärung bedeutet so viel wie „kleine Dinge“ oder „Dinge von geringer Bedeutung“. Hierbei handelt es sich um eine speziell im europäischen Recht etablierte Regelung, wonach Beihilfen eines EU-Staates an ein Unternehmen der Genehmigung durch die Europäische Kommission bedürfen, wenn sie sich wettbewerbsverzerrend auswirken können. Unter den EU-Unternehmensbegriff fallen auch private Vermieter, da sie mit der Vermietung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Dennoch geht es hier um „Bagatellbeträge“.

De-minimis-Beihilfen sind öffentliche Zuwendungen, die so gering sind, dass Auswirkungen auf den EU-Wettbewerb nicht zu befürchten sind. Sie dürfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren einen Höchstbetrag von 200.000 Euro pro Vermieter nicht überschreiten. Der vermietende Eigentümer hat bereits bei der Beantragung der Fördermittel eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass dieser Höchstbetrag nach Inanspruchnahme des Zuschusses nicht überschritten wird.

Die Bundesregierung erhofft sich nun eine noch bessere Abnahme von KfW-Mitteln sowie eine Ankurbelung des energetischen Sanierungsprozesses bei den rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland.

Die großen Fachverbände der Immobilienwirtschaft haben sich seit langem für diese Regelung engagiert und dürften froh sein über diesen kleinen, wenn auch wichtigen Schritt der Politik. Und so manche Eigentümer kommen nun vielleicht doch in die Gänge und beantragen einfach eine Förderung!

Nächste Folge: Zweckwidrige Nutzung von Teileigentum