Hamburg. Behörde hat überraschend die Voraussetzungen für eine Wiederholung verschärft

Plötzlich waren die zweite Chance zum mittleren Schulabschluss und der direkte Weg zum Abitur verbaut: Mehr als 400 Zehntklässler an Gymnasien und Stadtteilschulen, die im Sommer nicht versetzt wurden, durften die Klasse nicht wiederholen. Sie mussten auf eine Privat- oder eine Berufsschule wechseln. Insgesamt wurden laut Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Karin Prien 804 Anträge auf Wiederholung der zehnten Klasse gestellt. Für mehr als die Hälfte kam die böse Überraschung in Form einer Ablehnung.

Grundsätzlich ist das Sitzenbleiben zwischen den Klassen fünf und zehn abgeschafft und durch das Konzept „Fördern statt Wiederholen“ ersetzt worden. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die Schulbehörde allerdings eine Wiederholung. „Die Möglichkeit soll nur Schülern gegeben werden, die eine realistische Perspektive auf die Erreichung des ersten oder eines höheren Schulabschlusses haben“, sagt Behördensprecher Peter Albrecht.

Und dafür gelten seit Beginn des Schuljahres verschärfte Regeln. Bislang musste ein Schüler in zwei der drei Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note Ausreichend haben. Künftig darf er insgesamt höchstens vier Fünfen haben, wobei z. B. ein Mangelhaft in einem naturwissenschaftlichen Lernbereich einer Fünf in zwei Fächern entspricht, und in keinem Fach eine Sechs. „Mit der völlig überraschenden Verschärfung der Voraussetzungen für eine Wiederholung der zehnten Klasse wird mehr als 400 Schülern die Chance auf den mittleren Schulabschluss und den Übergang in die Oberstufe genommen“, sagt die CDU-Bildungspolitikerin Prien.

Der Senat hatte die Prüfungsordnung am 16. Juli dieses Jahres verschärft – mit Wirkung vom 1. August an.