Bochum.

Studenten brauchen es oft nicht hinzunehmen, wenn ein Professor sie wegen Überfüllung aus dem Seminar ausschließt. Rechtlich ist das in vielen Fällen nicht haltbar, berichtet die Zeitschrift „Unicum“. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl aus pädagogischen Gründen sei generell nicht erlaubt. Zulässig können dagegen Beschränkungen aus Sachgründen sein – etwa wegen einer begrenzten Anzahl an Laborplätzen. Dann muss die Hochschule allerdings nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Außerdem muss die Auswahl der Teilnehmer rechtmäßig erfolgt sein.