Düsseldorf.

Wenn Möbel später als vertraglich vereinbart geliefert werden, müssen Verbraucher sich entscheiden, ob sie auf die Ware warten oder vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Dafür sollte sich der Käufer schriftlich an den Händler wenden. Vorteilhaft ist, wenn er mit dem Händler einen konkreten Liefertermin vereinbart hat. Dann kann er sofort von dem Vertrag zurücktreten. „Vorsorglich sollte der Verbraucher dem Händler dennoch eine neue Frist setzen“, sagt Ineke Klaholz, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.