Berlin.

Wer eine außereheliche Affäre hatte und sich vom Partner trennt, bekommt unter Umständen keinen Trennungsunterhalt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Oranienburg (AZ: 36 F 115/12) hin. Eine Frau war nach der Trennung zu einem Freund gezogen. Ihr Mann ging davon aus, dass beide schon länger eine Affäre gehabt hatten. Wegen einer Mail aus der Zeit vor der Trennung sah das Gericht den Verdacht als bestätigt an und entschied, dass die Frau kein Recht auf Unterhalt hat.