Düsseldorf .

Anrufe bei einer Glücksspielhotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein, befand das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 12 Sa 630/15). Eine Buchhalterin hatte bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders teilgenommen – von ihrem Büroapparat. Jeder Anruf kostete 50 Cent.