Stuttgart.

Im Stau auf den Seitenstreifen auszuweichen, ist verboten. Wer erwischt wird, dem drohen 75 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Werde dem Autofahrer aber vorgeworfen, auf dem Seitenstreifen verbotswidrig rechts überholt zu haben, sollte er Einspruch einlegen. Denn: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn. Überholen könne man laut StVO jedoch nur auf demselben Straßenteil. Beim Rechtsüberholen drohen 100 Euro Bußgeld.