Brandenburg.

Auch Großeltern haben ein Recht darauf, ihre Enkel zu sehen, wenn es dem Kindeswohl dient. Können sie sich nicht mit den Eltern des Kindes einigen, muss ein Gericht festlegen, wann das Kind bei Oma und Opa ist. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mit. Im konkreten Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az: 10 UF 159/13 UF) stritten die Ex-Schwiegereltern mit der Mutter der Enkelin über eine gemeinsame Ferienwoche. Weil die Mutter diese verhindern wollte, klagten die Großeltern.