Berlin.

Ein großer Schluck aus der Wodkaflasche oder von der erfrischenden Limonade. Ein genüsslicher Biss in das Brötchen mit dem Schaumkuss. Diese und ähnliche Szenen sind den über zwei Millionen Kinobesuchern, die in den ersten vier Tagen die Komödie „Fack Ju Göhte 2“ von Regisseur Bora Dagtekin angesehen haben, sicher nicht entgangen. Allerdings sahen sie die Stars des Films nicht mit irgend einem Fantasieprodukt, sondern mit bekannten Marken. Frauenschwarm Elyas M’Barek trinkt eine Orangina, Jella Haase betrinkt sich mit Absolut Vodka. Als Max von der Groeben morgens zum Frühstück genüsslich einen Schokokuss ins Brötchen klemmt, ist die Dickmann’s-Packung deutlich zu erkennen. Ebenso zu sehen: Produkte der Konzerngiganten McDonald’s und VW. Das Label ist dabei immer gut zu erkennen – so bekommen nicht nur M’Barek und Co. eine Bühne, sondern auch viele Marken.

Product Placement ist in der Branche ein gängiges Procedere – und legal. „Im Kino gibt es kaum einen rechtlichen Rahmen, da kann man es nicht so richtig verbieten“, sagt der Geschäftsführer des Vereins Werbung im Kino, Rainer Borgelt. Allerdings gibt es Grenzen: Zu viel Werbung darf in einem Film nicht enthalten sein – zumindest nicht ohne vorherigen Hinweis. Das klingt schwammig, doch so steht es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus den 90er-Jahren. Eine klare Definition davon, was zu viel und was noch im Rahmen ist, gibt es eben nicht. Und somit entscheiden die Produzenten selbst, was sie für angemessen halten.

In amerikanischen Filmen ist Werbung allgegenwärtig

Eine Werbeflut wie bei „Fack Ju Göhte 2“ kennt man auch von anderen Produktionen. „Das hat es immer schon gegeben. Im amerikanischen Film ist das ein Marketingmodell. Schauen Sie sich doch die BMWs und Rolex-Uhren in Bond-Filmen an“, sagt Borgelt. Im deutschen Film kommt es ebenfalls häufiger vor. In Matthias Schweighöfers Film „Schlussmacher“ etwa spielte das Product Placement eine große Rolle. Red Bull-Dosen, Pick-up-Kekse und die neuesten Mercedes-Modelle waren allgegenwärtig.

Dies geschieht aus einem einfachen Grund: Die mitunter teuren Produktionskosten müssen gedeckt werden. Filmemachen ist ein Risikogeschäft. Product Placement allein spült jedoch nur wenig Geld in die Kassen, wenn man Til Schweiger Glauben schenkt. Der Schauspieler und Produzent sagte im Oktober 2014 in einem Interview mit „W&V“, ein Produkt im Film zu zeigen, bringe „vielleicht 30.000 Euro ein. Das ist mehr als gering bei einem Film mit einem Budget von acht Millionen Euro“.

Ein großer Teil der Produktionskosten kommt nicht über das Platzieren der Marken, sondern auch durch Filmstiftungen herein. Für diese Institutionen sei es jedoch nicht von Bedeutung, ob ein Film besonders viel Werbung zeige oder nicht. Es gehe ausschließlich um ein gutes Drehbuch, wie der FilmFernsehFonds Bayern betont.

In den Richtlinien für eine Förderung sei das Platzieren von Produkten nicht untersagt, und es handele sich bei den gezahlten Geldern auch lediglich um bedingt rückzahlbare Darlehen. „Das bedeutet, wenn der Film nicht floppt, dann wird der volle Förderbetrag zurückgezahlt“, erklärt eine Sprecherin des Medienboards Berlin-Brandenburg gegenüber dieser Zeitung. „Bei dem Schweiger-Film ‚Honig im Kopf‘, der erst Ende vergangenen Jahres in die Kinos kam, war das schon im Januar oder Februar der Fall. Da wurde die komplette Summe von 900.000 Euro zurückgezahlt.“

Die Produktionsfirma selbst sieht kein Problem in dem Vorgehen und sagt: „Constantin Film geht bei ihren Kinoproduktionen in einigen wenigen Fällen Marketingkooperationen ein. Wir veröffentlichen nicht, um welche Produkte es sich handelt und welche Konditionen im Einzelfall vereinbart wurden.“