Hamburg.

Manche Mieter bieten ihre Wohnung im Netz zum Tausch an. Internetportale wie eBay Kleinanzeigen oder wg-gesucht.de werden dabei zu Tauschbörsen: Der eine gibt seine Dreizimmerwohnung und bekommt dafür eine Zweizimmerwohnung. So problemlos die Idee erscheint, sei die Praxis nicht, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein Hamburg. „Alter und neuer Mieter müssen sich jeweils mit den Vermietern kurzschließen.“ Denn auch bei einem Tausch müssen die Mietverträge angepasst werden. Wird ohne das Wissen des Vermieters getauscht, droht die fristlose Kündigung.