Berlin.

Menschen mit Behinderung können sich bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt von der Rentenversicherung unterstützen lassen. Sie übernimmt bei Bedarf Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes oder für eine Arbeitsassistenz. Auch der Kauf eines Autos kann bezuschusst werden, wenn der Arbeitsort aufgrund der Behinderung nicht anders erreichbar ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Solche Leistungen kann man erhalten, wenn die Versicherungszeit mindestens 15 Jahre beträgt. Oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt wird.