München.

Wer im Urlaub im Ausland wegen eines Verkehrsverstoßes einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen nicht einfach ignorieren. Darauf weist der ADAC hin. Genau prüfen und zügig zahlen, empfiehlt der Autoclub zum Umgang mit den Knöllchen. Ab einer Grenze von 70 Euro werden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Hat der Bescheid Fehler oder ist das Bußgeld zu hoch, sollte man unverzüglich Einspruch einlegen. Fällig werden nur Geldbeträge. Fahrverbote aus dem Ausland gelten nicht in Deutschland.