Frankfurt.

Auch ohne eigenes Einkommen können Ehepartner „riestern“. Wenn ein Förderberechtigter in einen Riester-Vertrag zur Altersvorsorge einzahlt, kann auch der Ehepartner Zuschüsse vom Staat erhalten. Und zwar auch, wenn er selbst nicht förderberechtigt ist. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Wenn ein Partner die volle Förderung erhält, kann auch der andere die Zulagen beantragen. Er muss mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen.