Toulouse.

Erstmals hat ein ­französisches Gericht einer Frau eine Rente wegen einer WLAN-Allergie ­zugesprochen. Wie die britischen Tageszeitungen The Independent und The Guardian berichten, erhält die Französin Marine Richard eine Behindertenrente von monatlich 800 Euro – zumindest drei Monate lang. Ihre WLAN-Allergie habe die 39-Jährige dazu gezwungen, fernab der Stadt in einer ausgebauten Scheune ohne Elektrizität im Südwesten Frankreichs zu leben.

Marine Richard sagt, sie leide an EHS, dem sogenannten Electromagnetic Hypersensitivity Syndrom. Das in der Wissenschaft sehr umstrittene Krankheitsbild ist in Deutschland auch unter dem Namen Elektrosensibilität bekannt. Betroffene reagieren überempfindlich auf elektromagnetische Strahlungen, wie sie etwa WLAN-Router, Handys und Smartphones oder Fernsehgeräte abgeben. Zu den ­Symptomen zählen beispielsweise Kribbeln in den Gliedmaßen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit und Herzrasen.

Gericht erkennt WLAN-Allergienicht als Krankheit an

Das Toulouser Gericht erkennt zwar an, dass diese Symptome Marine Richard tatsächlich daran hindern, einem Beruf nachzugehen. Doch gingen die Richter nicht so weit, Richards WLAN-Allergie als Krankheit zu akzeptieren. Dennoch spricht ­Marine Richard von einem „Durchbruch“. Auch ihre Anwältin Alice ­Terrasse sieht in dem Urteil einen Präzedenzfall für andere Betroffene.