Berlin.

Niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen künftig mit harten Strafen rechnen. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der für bestechliche „Angehörige eines Heilberufs“ bis zu drei Jahre Haft vorsieht. Ärzteverbände kritisierten den Text als nicht präzise genug. Bisher machen sich nur angestellte Ärzte strafbar, wenn sie etwa Geld oder Geschenke dafür annehmen, dass sie bestimmte Medikamente verschreiben. Minister Maas sagte: „Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen von Patienten.“

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