Ein neues Auto ist teuer – und Grund genug für viele, sich zu verschulden. Doch wer denkt, ganz schlau auf Null-Prozent-Finanzierung zu setzen, zahlt schnell drauf. So finden Sie den richtigen Kredit.

Ein fabrikneues Auto ist der Traum vieler Bundesbürger. Doch Neufahrzeuge sind teuer. Daher werden gerade die „Fabrikneuen“ häufig per Kredit finanziert. Doch beim Kauf auf Pump machen Verbraucher immer noch viele Fehler. Häufig legen sie mehr Geld hin als unbedingt nötig.

„Greifen Sie nicht gleich beim ersten Angebot zu“, empfiehlt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart als Regel Nummer eins. Denn oft lohnt sich ein Vergleich der Zinsen und anderen Bedingungen.

„Wer zum Beispiel den Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der Bank hinterlegen kann, bekommt oft bessere Konditionen.“ Dies sollten Kunden vor einem geplanten Pkw-Kauf mit der Bank besprechen. Doch das ist nicht das einzige, was Verbraucher beachten sollten

Geringe Tilgung hinterlässt erdrückende Restschuld

Zwar bieten einige Hersteller Null-Prozent-Finanzierungen an. „Die Raten schränken aber die zukünftigen Konsummöglichkeiten ein und verzögern den Vermögensaufbau“, warnt Nauhauser. Denn je kleiner die Anzahlung und je höher die Schulden sind, desto länger dauere es, bis der Kredit getilgt ist.

„Wer Autos wieder und wieder auf Pump kaufen muss, kommt in der Vermögensbildung, etwa zur Altersvorsorge, kaum auf einen grünen Zweig“, erklärt der Finanzexperte. Dabei gilt Ähnliches wie bei der Baufinanzierung, wo eine zu hohe Restschuld erdrückend werden kann.

Bei vielen Angeboten erscheint die monatliche Rate durchaus erschwinglich. „Allerdings kann das täuschen“, sagt Nauhauser. „Denn dann bleibt am Ende unter Umständen eine hohe Restschuld.“ Sein Tipp daher: „Schauen Sie sich den Tilgungsplan an.“ Denn je mehr in die Tilgung fließe, desto besser. „Und die besten Schulden sind immer noch keine Schulden“, sagt Nauhauser.

Selbst ein höherer Zins kann sich rechnen

Ein Kredit mit geringem Zins erscheint auf den ersten Blick verlockend. „Doch manchmal kann es sich lohnen, den Kredit bei einer anderen Bank aufzunehmen und das Fahrzeug auf einmal zu bezahlen“, rät der Verbraucherschützer.

Denn Händler gewähren Kunden in solchen Fällen häufig einen Rabatt auf den Kaufpreis. Dieser Preisnachlass beim Barkauf kann unter Umständen beträchtlich sein. So fahren die Käufer unter dem Strich besser, als wenn sie auf den niedrigen Zins eingegangen. Diesen Unterschied kann man mittels Dreisatz ausrechnen.

Hat der Pkw einen Listenpreis von 20.000 Euro, rechnet es sich durchaus, über die Laufzeit des Ratenkredits zum Beispiel 6,9 Prozent an Zinsen zu zahlen, wenn der Händler dafür einen Nachlass von acht Prozent auf den Listenpreis gewährt, nämlich 1600 Euro.

In diesem Beispiel zahlt ein Kunde, der den mit 3,9 Prozent verzinsten Händlerkredit ohne Rabatt in Anspruch nimmt, inklusive Zinsen am Ende 1000 Euro mehr. Im Internet finden sich Seiten wie www.zinsen-berechnen.de, bei denen Verbraucher ihren konkreten Fall selber durchrechnen können.

Autokauf fällt nicht unter „Taschengeldparagraf“

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein eventueller vorzeitiger Verkauf. Autos werden mitunter verkauft, bevor sie vollständig abbezahlt sind. Wollen Verkäufer mit dem Erlös den Kredit ablösen, sollten sie immer bedenken: „Das geht zwar, Banken können aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen“, erläutert Nauhauser. Die Entschädigung darf nicht höher sein als ein Prozent der Restschuld.

Übrigens bedeutet Führerscheinreife nicht automatisch auch Autoreife! Den Autoführerschein dürfen Jugendliche zwar schon mit 17 Jahren machen und in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen fahren. Aber einen Kaufvertrag für ein eigenes Auto können sie noch nicht abschließen.

„Dafür müssen sie volljährig sein“, erklärt Katharina Lucà, Rechtsexpertin beim ADAC. „Es gibt zwar den Taschengeldparagrafen, der es Minderjährigen erlaubt, kleinere Dinge zu kaufen – aber darunter fallen nun mal keine Autos.“

Hat ein jugendlicher Fahranfänger ein Wunschauto im Visier, müsste also ein Erziehungsberechtigter den Kaufvertrag unterschreiben. Beim Finanzieren müssen Eltern und Sprössling dann doppelt vorsichtig sein.