In Wedel gibt es weiter Ärger um die geplante Erschließung des Grundstücks am Kirchstieg. Ein Investor will dort 40 Wohnungen und eine Tiefgarage errichten. Die Anwohner habe sich nun Anwälte genommen.

Wedel. Noch grasen Schafe friedlich auf der Wiese zwischen dem Kirchstieg und der Rudolf-Höckner-Straße. Doch das ehemals städtische Grundstück am Geesthang ist an einen Investor verkauft, der bis 2017 hier 40 Wohnungen mit Tiefgarage bauen will. Und auch der friedliche Eindruck täuscht. In der Nachbarschaft brodelt es gewaltig. Denn die nötige Erschließung des rund 7000 Quadratmeter großen Baugebiets soll über die schmale Rudolf-Höckner-Straße laufen. Hier wehren sich die Anwohner vehement gegen die Pläne, einige der Betroffenen kommunizieren mit der Stadt nur noch über Anwälte.

Der Verkauf des Grundstücks am Kirchstieg beschäftigt an diesem Donnerstag von 19 Uhr an erneut die Wedeler Ratsmitglieder. Die Grünen heben das Problem unter anderem auf die Agenda. Denn es brodelt auch hier. Der Vorwurf, der im Raum steht: Die Kommunalpolitiker fühlen sich von der Stadtverwaltung in der Sache nicht ausreichend informiert.

Dabei geht es unter anderem um die exakte Breite der Rudolf-Höckner-Straße an ihrer schmalsten Stelle. Der Gewinner des Bieterwettbewerbs hatte sie angezweifelt und den Kaufvertrag nicht unterschrieben, ein anderer Wedeler Unternehmer bekam das Grundstück. Später stellte das Katasteramt aus Elmshorn bei einem Vermessungstermin fest, dass die Breite nicht ausreicht.

Sauer sind die Grünen auch, weil Informationen an sie herangetragen wurden, von denen sie trotz der seit Jahren andauernden Diskussion nichts wussten. Laut Unterlagen, die auch dem Abendblatt vorliegen, gibt es ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Stadt über das am Kirchstieg angrenzende Areal des Altenheims, das im Grundbuch eingetragen wurde. Zudem fällte das Oberverwaltungsgerichts 2001 ein Urteil, bei dem auch die Rudolf-Höckner-Straße als Erschließungsstraße thematisiert und für ungeeignet erachtet wird. Auch das liegt dem Abendblatt vor. Anwohner hatten die Stadt verklagt. In der Begründung heißt es, dass die Spielstraße keinen Begegnungsverkehr zulässt und unter verkehrlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten problematisch sei. Deshalb hätten andere Varianten zumindest in Erwägung gezogen werden müssen. Genau das ist aber auch beim Erschließungsversuch 16 Jahre später nicht passiert.

„Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir die Wettbewerbsbedingungen zum Verkauf des Grundstücks anders formuliert“, sagt Grünen-Sprecher Olaf Wuttke. Der zuständige Wedeler Bauamtschef Günter Lieberknecht weist die Vorwürfe zurück. „Ich kann das nicht nachvollziehen. Alle Fragen sind hinreichend beantwortet worden.“