Wer Gebäude aufstockt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen

Das Bezirksamt Nord hat nach Ansicht der Wohnungswirtschaft eine Einnahmequelle zulasten bauwilliger Hauseigentümer entdeckt. So fordert das Amt von Grundeigentümern, die ihr Gebäude aufstocken wollen, mehrere Tausend Euro für die Sondernutzung öffentlicher Flächen durch die Feuerwehr. Das Bezirksamt Nord verweist darauf, dass Bauherren, die Gebäude aufstockten, auf eigenem Grund entweder einen zweiten Rettungsweg oder eine Aufstellfläche für die Feuerwehr schaffen müssten. Nur so könne „die Anleiterbarkeit der oberen Wohnungen im Rettungsfall“ gewährleistet werden. Wenn eine öffentliche Fläche jedoch für die Feuerwehr freigehalten werden müsse, sei es „zwingend vorgeschrieben“, eine Sondernutzungsgebühr zu erheben.

Der Vorsitzende des Grundeigentümerverbands Hamburg, Heinrich Stüven, kritisiert das Vorgehen. „Nach unserer Wahrnehmung ist es ausschließlich das Bezirksamt Nord, das den Grundeigentümern eine Sondernutzungsgebühr für Rettungswege abverlangt.“ Dem Verband seien bislang vier Fälle bekannt. „Bei diesen beläuft sich der Betrag insgesamt auf über 200.000 Euro. Geld, welches im Wohnungsbau sinnvoller untergebracht wäre.“ Für die Feuerwehr mache es keinen Unterschied, ob ein unausgebautes oder ein ausgebautes Dachgeschoss brennt.