Bei Anhörung zu den Überschwemmungsgebieten sollten die Wandsbeker informiert werden, nicht aber eigene Vorstellungen äußern

Die Überschwemmungsgebiete (ÜSG) werden kommen. Die Überschwemmungen, eigentlich der Grund für die Ausweisung der Ausdehnungsflächen an Binnengewässern, eher nicht. Die erheblichen Nutzungseinschränkungen und die Vermögensverluste für die Grundstückseigentümer, die damit einhergehen, werden kommen. Der Schutz vor nassen Kellern eher nicht. Das ergab die Anhörung der Anwohner von Ammersbek, Osterbek, Lottbek und Berner Au im Bürgersaal des Bezirksamts Wandsbek. Die meisten Fragen blieben offen.

250 Betroffene waren gekommen. Sie wollten verhandeln, Alternativen zum Hochwasserschutz (und Regenwasserabfluss) darlegen, wissen, was davon berücksichtigt werden könnte. Sie wollten Gründe hören. Die Verwaltungsvertreter der Umweltbehörde wollten nicht verhandeln. Sie wollten informieren. Und so legten sie den zunächst geduldigen Bürgern etwa 40 Minuten lang dar, was alle längst wussten.

Mit Erlass der „Hochwasserrisikomanagementrichtlinie“ wurden 2007 die Regeln zur Analyse und Vorsorge gegen „Binnenhochwasser“ neu gemischt. Ingenieure ermittelten die Topografie der Gelände und errechneten anhand hypothetischer Wasserstände die Gebiete entlang der Gewässer, die bei anhaltendem Starkregen überflutet werden würden. Die errechneten Flächen werden dann nicht geschützt, sondern als Ausdehnungsfläche für das Wasser vorgehalten und per Rechtsverordnung dafür festgeschrieben. Im Sommer 2015 soll sie fertig sein. Damit einher gehen weitgehende Einschränkungen des Baurechts, und selbst das Pflanzen von Hecken oder der Aufbau einer Schaukel wird laut Gesetz genehmigungspflichtig. Die Rechtsverordnung kann allerdings „regelhafte Ausnahmen“ vorsehen.

Nach dem Vortrag der Behördenvertreter waren Fragen erlaubt. Fragen, keine Verbesserungsvorschläge oder gar Gegenentwürfe. Dafür sind die schriftlichen Stellungnahmen vorgesehen, die nach den massiven Protesten jetzt bis zum 31.Oktober eingehen dürfen und dann in den Büros der Experten bearbeitet werden.

Oder auch nicht, wie viele trotz gegenteiliger Beteuerungen der Behördenvertreter befürchten. Denn das Vertrauen in die Verwaltung ist auf den Nullpunkt gesunken, wie der Vorsitzende des Grundeigentümerverbands, Heinrich Stüven, unter lautstarkem Applaus der Anwohner sagte.

Noch immer versucht die Verwaltung darzulegen, dass die Grundstücke mit der Ausweisung als ÜSG keine Wertverluste erleiden. Obwohl das bislang einklagbare Baurecht künftig nur per Ausnahmeregelung erreicht werden kann und die Immobilienwirtschaft klar konstatiert hat, dass die betroffenen Grundstücke derzeit kaum bis gar nicht veräußerbar sind. Von „kalter Enteignung“ sprechen viele Anwohner.

Mehrere Anwohner berichteten von Grundstückskäufen. Sie haben von der Stadt zu Preisen gekauft, die für voll bebaubare Grundstücke gezahlt werden. Obwohl die Stadt seit Jahren wusste, dass sie ÜSG ausweisen muss.