Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Hans-Peter Friedrich im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre eingeleitet. Friedrich solle denmach Dienstgeheimnisse verraten haben.

Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen eröffnet. Das bestätigte der Sprecher der Berliner Staatsanwalt am Mittwoch. „Wir haben das Verfahren eingeleitet“, sagte er. Dies sei möglich geworden, weil der Bundestagspräsident 48 Stunden nach Eingang eines entsprechenden Schreibens der Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhoben habe.

Zuvor hatte Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) gesagt, dass er noch keine Erkenntnisse über solche Ermittlungen gegen seinen Vorgänger habe. Zu einem Bericht der „Welt“ über die Einleitung eines Verfahrens gegen Friedrich hatte er gesagt: „Ich wundere mich, was alles in der Zeitung steht. Ich kann erwarten, dass ich das von der Staatsanwaltschaft direkt erfahre. Das ist bisher noch nicht der Fall.“ De Maiziere muss eine Ermächtigung aussprechen, damit die Staatsanwaltschaft tatsächlich ermitteln kann.

Friedrich hatte im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel informiert, dass der Name des früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy im Rahmen internationaler Ermittlungen aufgetaucht sei.