Haftstrafe für den Österreicher Gottfried Küssel reduziert - Oberster Gerichtshof korrigiert nach Einspruch vorheriges Urteil. Dem Österreicher wird neonazistische Propaganda vorgeworfen.

Wien. Österreichs Oberster Gerichtshof hat die Haftstrafe für den prominenten Neonazi Gottfried Küssel von neun auf sieben Jahre reduziert. Die Richter milderten am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil vom Januar 2013 nach einem Einspruch der Verteidigung ab. Küssel gehört zu den führenden Köpfen der österreichischen Neonaziszene und war wegen rechtsextremistischer Propaganda verurteilt worden. Neben Küssels Haftstrafe verringerte das Gericht am Mittwoch auch die Gefängnisstrafen zwei weiterer Männer, die im April 2011 zusammen mit dem 55-Jährigen festgenommen worden waren.

Küssel hatte die im März 2011 gelöschte rechtsextreme Internetseite www.alpen-donau.info ins Leben gerufen, die als wichtigstes Kommunikationsforum der österreichischen Neonaziszene diente. In den 1980er Jahren war er Chef der inzwischen verbotenen Neonazibewegung Volkstreue außerparlamentarische Opposition. Wegen neonazistischer Propaganda wurde Küssel 1993 zu zehn Jahren, nach einer Neuauflage des Prozesses wegen Verfahrensfehlern zu elf Jahren Haft verurteilt. Wegen guter Führung kam er im Jahr 1999 vorzeitig frei, im April 2011 wurde er dann wieder festgenommen. (AFP)