Nach dem tödlichen Ruderunfall des 13-jährigen Lorenz im April hat sich der Hamburger Ruderverband jetzt auf schärfere Sicherheitsstandards im Wassersport verständigt. „Der Unfall hat gezeigt, dass nicht ausreicht, was bisher in puncto Sicherheit in den Vereinen umgesetzt wurde", sagte Jürgen Warner, Vorsitzender des Landesruderverbands.

Künftig müssen Ruderer auf der Alster daher bei einer Wassertemperatur unterhalb von 15 Grad Celsius in kenterungsgefährdeten Booten (Einern und Zweiern) eine Schwimmweste tragen. Denn bei kaltem Wasser steigt laut Warner das Risiko, dass Ruderer sich bei einem Unfall aus eigener Kraft nicht mehr helfen können. Der offizielle Messpunkt der Wassertemperatur befindet sich an der Lombardsbrücke zwischen Binnen- und Außenalster, die Angaben sollen in Zukunft auch im Internet abrufbar sein. Auf eine generelle Schwimmwestenpflicht auch während der warmen Monate, wie sie bereits im Mai dieses Jahres für das Rudern im Schulunterricht eingeführt wurde, konnten sich die Hamburger Rudervereine nicht einigen.