Experten im Mietrecht empfehlen bei dieser Wohnform auf das Modell Hauptmieter und Untermieter zu setzen

Das Wintersemester steht vor der Tür. An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat der Lehrbetrieb bereits begonnen, an der Universität und der Technischen Universität beginnt er am 1. Oktober. Absehbar ist, dass viele Studenten ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft suchen werden, unter ihnen auch Auswärtige. Sie bewerben sich in der Regel auf Plattformen wie WG-Gesucht.de oder Wohngemeinschaft.de.

„In Hamburg wurden im vergangenen Monat insgesamt 4639 Angebote bei WG-Gesucht aufgegeben“, sagt Annegret Mülbaier, Sprecherin der Plattform. 100.000 Interessenten hätten mit einer Anfrage reagiert. Wer in Hamburg ein WG-Zimmer inseriert, kann mit durchschnittlich 20 Anfragen rechnen.

In München sind es in beliebten Stadtteilen sogar um die 300 Anfragen. „Je nachdem, wo das WG-Zimmer angeboten wird, kann es sein, dass Inserenten angesichts der großen Resonanz ihre Anzeige schon nach kurzer Zeit deaktivieren“, sagt Annegret Mülbaier. Oft sei ein Zimmer schon nach wenigen Stunden vergeben, je nachdem. „In einer Großstadt wie Hamburg müssen Studenten etwa drei Monate einplanen, bis sie ein WG-Zimmer gefunden haben“, sagt Annegret Mülbaier. Die Suche nach einem WG-Zimmer entwickelt sich von Jahr zu Jahr schwieriger, nicht zuletzt weil das Leben in einer Wohngemeinschaft zusehends auch Berufstätige und Senioren interessiert. Sie alle schätzen das Netzwerk WG, zumal viele hoffen, so weniger Mietkosten zu zahlen. Doch eine aktuelle Untersuchung von Immonet.de zeigt: In Hamburg lohnt sich das Teilen einer Wohnung derzeit kaum. Während man für eine Single-Wohnung im Durchschnitt 11,69 Euro/Quadratmeter bezahlen muss, kommen auch WG-Bewohner in der Hansestadt immerhin auf 11,51 Euro/Quadratmeter.

Die Hansestadt mutet ihren Studenten damit im Bundesvergleich (6,61 Euro/Quadratmeter) hohe Mieten zu. Zu Mietwucher kommt es auf dem WG-Zimmer-Markt dennoch nur in Ausnahmefällen, sagt Siegmund Chychla vom Vorstand des Mietervereins zu Hamburg. „Natürlich kommt es vor, dass jemand die angespannte Mietsituation ausnutzt. Wir appellieren da an den Hauptmieter einer Wohnung, nicht den Reibach bei Untermietern zu machen.“

Heinrich Stüven, Vorsitzender Grundeigentümer Verband Hamburg, appelliert an die Mitglieder seines Verbandes, mehr Wohnungen an Wohngemeinschaften zu vermieten. „In einer Universitätsstadt wie Hamburg sollte es diese Wohnform häufiger geben.“ Grundsätzlich gäbe es mehrere Modelle, eine WG zu organisieren. Der Hauseigentümer könne alle Mitglieder der Wohngemeinschaft als Hauptmieter in den Vertrag aufnehmen, oder es einem Hauptmieter überlassen, andere Mitbewohner als Untermieter aufzunehmen. „Und dann gibt es natürlich auch noch die Option, dass ein Elternpaar als Hauptmieter auftritt.“

Die gängige Variante ist, dass ein Hauptmieter und mehrere Untermieter die Wohnung bewohnen. „Natürlich muss der Hauptmieter sich bei Begründung des Mietverhältnisses vom Vermieter die Erlaubnis geben lassen, eine studentische Wohngemeinschaft zu gründen“, sagt Chychla. Da die Fluktuation in studentischen Wohngemeinschaften durch Auslandssemester oder Studienplatzwechsel relativ groß sei, rät er zum Modell Hauptmieter-Untermieter.

„Der Hauptmieter trägt zwar dann das finanzielle Risiko, aber er kann immerhin entscheiden, wen er als Nachmieter aufnimmt. Und die Untermieter haben den Vorteil, jederzeit ohne weitere Verpflichtungen kündigen und ausziehen zu können.“

Das Modell Hauptmieter-Untermieter werde von den meisten Vermietern favorisiert, sagt Heinrich Stüven. „Für den Hauseigentümer ist es am einfachsten, wenn er nur einen statt drei oder vier Vertragspartner hat. Natürlich muss der Hauptmieter auch in der Wohngemeinschaft wohnen. Wenn er sein Studium beendet hat und die Wohnung verlässt, muss entweder die WG aufgelöst werden oder einer der Untermieter als neuer Hauptmieter in den Vertrag eintreten.“

Hat der Hauptmieter selbst aber ein begründetes Interesse, vorübergehend nicht in der Wohnung zu leben, sei das selbstverständlich in Ordnung. „Wer für beispielsweise zwei Semester im Ausland ein Praktikum absolviert, kann in dieser Zeit sein eigenes WG-Zimmer untervermieten.“

In einer Universitätsstadt wie Hamburg sollte es diese Wohnform häufiger geben.