Gute Nachrichten für Mieter: Seit Anfang September darf in einem bestehenden Mietverhältnis die Miete nur noch um maximal 15 statt bislang um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Die Rechtsverordnung hat der SPD-geführte Senat erlassen, sie gilt zunächst für fünf Jahre. Der Senat nutzt damit die Möglichkeit, die eine Gesetzesänderung auf Bundesebene geschaffen hat: Wird die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen als gefährdet angesehen, darf die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent reduziert werden. Aus Sicht des Senats besteht eine solche Gefährdungslage in allen Bezirken der Hansestadt. Hamburg gehört zu den Städten mit den am stärksten steigenden Mieten.