Flächenmäßige Begrenzung:Es ist erlaubt, weniger als die Hälfte der eigenen Wohnfläche Touristen zur Zwischenmiete anzubieten, also etwa nur ein Zimmer.

Zeitmäßige Begrenzung:Legal ist die Ferienvermietung auch, wenn der Mieter die Zimmer den Großteil des Jahres selbst nutzt.

Für Anbieter kommerzieller Ferienwohnungen:Wer eine zweite Bleibe oder mehrere Wohnungen an Fremde vermieten möchte, muss eine Lizenz bei seiner Hamburger Ortsverwaltung einholen, die sogenannte Zweckentfremdungsgenehmigung. Für die Innenstadt bekommt man diese Lizenz praktisch nicht.