Nach dem Hamburgischen Wegegesetz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis, wenn jemand in der Fußgängerzone oder auf einem Platz einen Infostand aufbauen will. Doch unter gewissen Bedingungen wurde dies in den Hamburger Bezirken bisher meist genehmigt. Voraussetzungen: Der Verkehr oder Anlieger dürfen nicht behindert werden, und Passanten dürfen nur im Umkreis von zwei Metern um den Stand angesprochen werden. Bei einer Mitgliederwerbung muss zudem das Recht auf Rücktritt innerhalb von zwei Wochen zugestanden werden. "Aggressive Werbemethoden" sind nicht zulässig.