Am Poppenbüttler Bahnhof soll eine sechs Meter hohe P+R-Anlage entstehen

Wer die hinteren Grenzen der großen Gärten entlang der Gleise am Poppenbüttler Bahnhof abschreitet, blickt auf Zäune. Fast zwei Meter hoch, sie schützen vor dem Lärm der Züge und den Blicken der Passagiere. Doch zwei Meter könnten in Kürze nicht mehr reichen: Hier, am Poppenbüttler Bahnhof, plant die Stadt ein sechs Meter hohes, 180 Meter langes P+R-Parkhaus - und auf der Grenze zu den Gärten eine bis zu zwei Meter hohe Lärmschutzwand auf 320 Meter Länge.

Auf drei Etagen könnten am Stormarnplatz dann 375 Parkplätze entstehen. 540 Plätze sollen es insgesamt werden, denn der Grünstreifen entlang der Gleise soll verschwinden und herunter bis zum Saseler Damm ebenerdigen Parkplätzen weichen. 8,5 Millionen Euro soll das Projekt insgesamt kosten.

Die Anwohner haben das Gefühl, ausgespielt zu werden. Sie sehen ihre Gärten bedroht und ihre Ruhe. Das geplante Parkhaus werde für einen Verkehrskollaps in den schmalen Wohnstraßen sorgen, mögliche Alternativen seien gar nicht geprüft worden. Und es sei schlicht ungerecht, wenn in einem reinen Wohngebiet, in dem jeder Eigenheimer im Landhausstil bauen müsse, die Stadt sich einen solchen Koloss genehmige. 180 Bäume müssten dafür fallen. Auch sei das geplante Parkhaus überdimensioniert.

"Die Stadt versucht, uns Bürger zu überspielen", sagt Ferdinand Meyer-Wolters, Anwohner und selbst Architekt - unter anderem von Parkhäusern. "Uns werden nur fertige Planungen vorgestellt, wenn die Baugenehmigung schon beantragt ist. Echte Bürgerbeteiligung aber sucht erst mögliche Standorte, prüft sie dann, erwägt Vor- und Nachteile gemeinsam und trifft eine Entscheidung." Für die etwa 80 Anwohner, die sich in der Initiative "IGeLS" organisiert haben, hat das Parkhaus-Projekt ein "Gschmäckle". Der Bauherr, die P+R-Betriebsgesellschaft mbH, liegt zu 95 Prozent in den Händen der Stadt (zu fünf Prozent des ADAC), auch das Grundstück gehört der Stadt, und genehmigen wird die Stadt.

Das Bezirksamt weist die Vorwürfe zurück. "Eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke wäre nur gegeben, wenn (...) geschützte nachbarliche Belange berührt wären. Das ist (...) nicht zu erwarten", schrieb das Amt. Auch habe der Bauherr die Pläne vorgestellt und die Bürger aufgefordert, an der Gestaltung der Fassaden mitzuarbeiten. Das Parkhaus habe überdies eine Ausfahrt zum Saseler Damm, leite also nicht allen Verkehr ins Wohngebiet.