Private Internetnutzung kann den Job kosten. Wer einmal in Verdacht geraten ist, wird möglicherweise vom Arbeitgeber überwacht

Andrea Pawlik

Zwischen zwei dienstlichen Anrufen kurz bei Facebook reinschauen, nach einer E-Mail an den Lieferanten schnell noch Konzerttickets kaufen: Den Internetzugang am Arbeitsplatz auch für Privates zu nutzen, ist in vielen Büros üblich. "Eigentlich macht das doch jeder", sagt Carlos Drescher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Hamburger Kanzlei Priem & Drescher. Aber ist es auch jedem erlaubt oder riskiert man damit unter Umständen seinen Job?

"Am Arbeitsplatz wird man fürs Arbeiten bezahlt", sagt Drescher. Daraus ergibt sich, dass privates Surfen erst einmal per se verboten ist. Außerdem bestehe die Gefahr, einem Computervirus Eingang ins Netzwerk des Unternehmens zu gewähren. "Eine private Nutzung des Internetzugangs müsste vom Arbeitgeber also ausdrücklich erlaubt werden", sagt der Rechtsanwalt.

Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn im Unternehmen eine sogenannte betriebliche Übung herrscht. "Wenn ich zum Beispiel neu in eine Firma komme und sehe, dass die Kollegen alle zwischendurch Privates online erledigen, kann ich davon ausgehen, dass es geduldet wird", sagt Carlos Drescher. "Um sicherzugehen, sollte man schlicht fragen, ob derlei erlaubt ist."

Jemanden nur aufgrund des privaten Surfens zu kündigen, ist ohnehin schwierig. "Selbst wenn der Arbeitgeber die Online-Nutzung ausdrücklich verboten hat, folgt auf den ersten Verstoß in der Regel nur eine Abmahnung", sagt Arbeitsrechtler Drescher. "Erst beim zweiten Verstoß kann gekündigt werden." Ausnahmen gibt es auch hier: "Wenn etwa durch das Ansehen pornografischer Seiten in einem Großraumbüro das Anstandsgefühl des Arbeitgebers und der Kollegen verletzt wird, könnte man eventuell auch sofort beim ersten Verstoß des Arbeitnehmers kündigen." Generell sage die Rechtsprechung aber, dass erst ab dem Wiederholungsfall eine Kündigung ausgesprochen werden dürfe.

Wer trotz Verbots beim privaten Surfen erwischt wird, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber künftig sein Surfverhalten überwacht. "Dadurch kann das Unternehmen dokumentieren, welche Internetseiten wann wie lange angesehen wurden und somit nachweisen, dass die arbeitsvertraglichen Leistungen nicht erfüllt wurden", erklärt Drescher. Munition für die vielleicht folgende Kündigung: Wer mehr als eine Stunde pro Tag in der Dienstzeit surft, muss damit rechnen, dass sogar eine direkte Entlassung ohne Abmahnung gültig ist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 581/04).

Auch das Versenden privater E-Mails wird von Chefs meist ungern gesehen: "Sie fressen immer noch bezahlte Arbeitszeit", sagt die Arbeits- und IT-Rechtlerin Elisabeth Keller-Stoltenhoff. Erlaubt sind in der Regel nur dienstlich veranlasste Privatnachrichten - beispielsweise "Kann heute nicht die Kinder abholen, muss eine Stunde länger arbeiten". Für private E-Mails sollte dagegen nie der Firmenaccount verwendet werden. "Es ist ja auch nicht erlaubt, seine private Partyeinladung im Büro auf Papier des Arbeitgebers auszudrucken", sagt Drescher. "Das wäre im Grunde nichts anderes."

Die grundlegende Entscheidung, ob die private Internetznutzung im Betrieb erlaubt ist oder nicht, liegt nur beim Arbeitgeber, erklärt Anwältin Keller-Stoltenhoff. Sie empfiehlt, schriftliche Vereinbarungen zur Internetnutzung zwischen Chef und Belegschaft zu schließen. "So haben beide Seiten Sicherheit." Die Anwältin sieht bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz durchaus auch positive Seiten. "Wenn ein Mitarbeiter nach einem anstrengenden Meeting einen witzigen Videoclip sieht, kurz entspannt und dann besser arbeiten kann, ist das auch ein Gewinn für die Firma."