Private Internetnutzung kann Beschäftigte den Job kosten. Wer einmal in Verdacht kommt, wird möglicherweise überwacht

Andrea Pawlik

Zwischen zwei dienstlichen Anrufen kurz bei Facebook reinschauen, nach einer E-Mail an den Lieferanten schnell noch Konzerttickets kaufen: Den Internetzugang am Arbeitsplatz auch für Privates zu nutzen, ist in vielen Büros üblich. "Eigentlich macht das doch jeder", sagt Carlos Drescher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Hamburger Kanzlei Priem & Drescher. Aber ist es auch jedem erlaubt oder riskiert man damit unter Umständen seinen Job?

"Am Arbeitsplatz wird man fürs Arbeiten bezahlt", sagt Drescher. Daraus ergibt sich, dass privates Surfen erst einmal per se verboten ist. "Eine private Nutzung des Internetzugangs müsste vom Arbeitgeber also ausdrücklich erlaubt werden", erklärt der Rechtsanwalt. Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn im Unternehmen eine sogenannte betriebliche Übung herrscht. "Wenn ich zum Beispiel neu in eine Firma komme und sehe, dass die Kollegen alle zwischendurch Privates online erledigen, kann ich davon ausgehen, dass es geduldet wird", sagt Carlos Drescher. "Um sicherzugehen, sollte man schlicht fragen, ob derlei erlaubt ist."

Jemanden nur aufgrund des privaten Surfens zu kündigen, ist schwierig. "Selbst wenn der Arbeitgeber die Online-Nutzung ausdrücklich verboten hat, folgt auf den ersten Verstoß in der Regel nur eine Abmahnung", sagt Drescher. "Erst beim zweiten Verstoß kann gekündigt werden." Ausnahmen gibt es auch hier: "Wenn etwa durch das Ansehen pornografischer Seiten in einem Großraumbüro das Anstandsgefühl des Arbeitgebers und der Kollegen verletzt wird, könnte man eventuell auch sofort beim ersten Verstoß des Arbeitnehmers kündigen." Wer trotz Verbots beim privaten Surfen erwischt wird, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber künftig sein Surfverhalten überwacht. "Dadurch kann das Unternehmen dokumentieren, welche Internetseiten wann wie lange angesehen wurden und somit nachweisen, dass die arbeitsvertraglichen Leistungen nicht erfüllt wurden", erklärt Carlos Drescher. Wer mehr als eine Stunde pro Tag in der Dienstzeit surft, muss damit rechnen, dass sogar eine direkte Entlassung ohne Abmahnung gültig ist.

Die Entscheidung, ob die private Internetznutzung im Betrieb erlaubt ist oder nicht, liegt nur beim Arbeitgeber, erklärt die Arbeits- und IT-Rechtlerin Elisabeth Keller-Stoltenhoff. Sie empfiehlt, schriftliche Vereinbarungen zur Internetnutzung zwischen Chef und Belegschaft zu schließen. "So haben beide Seiten Sicherheit." Viele Chefs würden mittlerweile manche Seiten für den privaten Gebrauch erlauben und andere verbieten. "Xing ist dann zum Beispiel o. k., Facebook nicht."