Das Abitur bezeichnet den Nachweis der Befähigung für ein Hochschulstudium nach Ablegung einer Reifeprüfung (lat. Matura, auch Abiturprüfung genannt). Mit dem Abitur wird in der Bundesrepublik Deutschland die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben.

Mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, dem sogenannten Vollabitur, wird die uneingeschränkte Studienbefähigung nachgewiesen. Im Unterschied dazu beschränkt das fachgebundene Abitur, die Fachgebundene Hochschulreife, den Hochschulzugang auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge an Universitäten. Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch „Fachabitur” genannt, wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen. Das Abitur ist inzwischen über verschiedene Schul- und Studienformen erreichbar.

Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788, die der Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz gegen kirchlichen Widerstand durchsetzte. Dieses Reglement geht auf Carl Ludwig Bauer zurück, der am Lyceum Hirschfeld 1776 zum ersten Mal ein besonderes Examen einführte, mit dem Schulabgänger auf ihre Hochschulreife geprüft wurden. Auch Johann Heinrich Ludwig Meierotto wirkte zu dieser Zeit als Rektor des Joachimsthalschen Gymnasiums Berlin in gleicher Richtung.

1896 konnten erstmals sechs Frauen in Preußen am Luisengymnasium Berlin ihr Abitur machen.