Luxemburg. Die neu gekaufte Einbau-Spülmaschine ist defekt, die frisch verlegten Fliesen sind beschädigt. Klar ist: Der Verkäufer muss neue, einwandfreie Ware liefern. Aber wer zahlt die Kosten des Einbaus? Ebenfalls der Verkäufer, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen aus Deutschland und stärkte damit die Rechte der Verbraucher ganz erheblich (Rechtssachen C-65/09 und C-87/09). Denn bislang sieht das deutsche Recht nicht vor, dass Firmen auch Montage- und Lieferkosten beim Ersatz beschädigter Ware tragen. Ohne Übernahme dieser Kosten blieben den Kunden finanzielle Lasten, die sie nicht verschuldet hätten, urteilte der EuGH. Seine Entscheidung ist für alle EU-Mitgliedstaaten bindend.