Bei starkem, anhaltendem Schneefall muss nicht fortwährend Schnee geräumt werden, das Räumen muss aber im Laufe eines Tages wiederholt werden. Darauf hat jetzt „Haus & Grund Schleswig-Holstein“, der Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer hingewiesen. Gefahr droht bei Winterwetter demnach nicht nur am Boden, sondern auch aus der Luft. Der Eigentümer von Häusern und Wohnungen muss nämlich auch auf Eiszapfen an Dachkanten und Regenrinnen achten – und diese entfernen beziehungsweise entfernen lassen, so „Haus & Grund“. Bei Häusern mit Mietwohnungen kann die Schneeräum- und Streupflicht auf Mieter übertragen werden. Aber: Der Vermieter ist weiterhin verpflichtet, zu überwachen, ob das Räumen und Streuen auch ordnungsgemäß geschieht. (bos)