Norderstedt will mit dem ersten Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie dafür sorgen, dass die Stadt leiser und für die hier lebenden Menschen attraktiver wird. In Wahrnehmung der eigenen Verantwortung konzentriert sich der Lärmaktionsplan dabei vor allem auf die Hauptlärmquelle, den Straßenverkehr.

Daneben verursacht auch der Fluglärm erhebliche Lärmbelastungen. Im Interesse der Norderstedter Bevölkerung ist es daher wichtig, eine spürbare Reduzierung des vom Hamburger Flughafen ausgehenden Fluglärms zu erreichen.

Die Stadtvertretung setzt sich mit Nachdruck für eine schnelle Fertigstellung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein und fordert die für den Ballungsraum Hamburg eingerichtete länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf, alle dazu erforderlichen Schritte umgehend in die Wege zu leiten.

Kann eine lebendige Stadt wie Norderstedt lebenswert leise sein? Ist sie es vielleicht schon oder ist sie wenigstens auf dem Weg dahin? Unabhängige Gutachter sind diesen Fragen im Auftrag der Stadt Norderstedt auf den Grund gegangen. Die bereits durchgeführten Untersuchungen bieten einen Überblick über den Ist-Zustand der Lärmbelastungen und der möglichen Lärmminderungspotentiale in Norderstedt. Sie berücksichtigen alle Arten von Quellen für mögliche Lärmbelastungen, bei denen die Stadt eigene Handlungsmöglichkeiten hat, also: Sport- und Freizeitanlagen, Gewerbe sowie Straßen- und Schienenverkehr.

Ergebnisse der hier geschilderten Untersuchungen werden in einer 24-seitigen Broschüre ausführlich beschrieben, die im Fachbereich Umwelt kostenlos erhältlich ist. Das Faltblatt „Norderstedt. Lebenswert leise“ wurde auch an alle Norderstedter Haushalte verteilt.

Mit der Information der Öffentlichkeit trat die Norderstedter Lärmminderungsplanung in eine neue Phase ein. Seit dem Auftakt am 18. Juni 2004 wurde ein Entwurf für den Lärmaktionsplan mit konkreten Maßnahmen gegen den Lärm erarbeitet. Dies geschieht „unter effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit“, wie es das Europarecht ab 2004 vorschreibt.

Dieser Entwurf wurde der Politik in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 21.09.2006 in 1. Lesung vorgestellt. Er besteht aus drei Teilen: Verkehrliche Prognosen für das Jahr 2013, Berechnungen der Lärmimmissionen auf Grundlage der Verkehrsprognosen für den Nullfall und die Szenarien zur Lärmminderung und die Darstellung und fachliche Bewertung abgestimmter Maßnahmenpakete zur Lärmminderung in Norderstedt bis 2013, inklusive der Vorschläge aus der Öffentlichkeit und ökonomischer Kennzahlen.

Die Ergebnisse aus der Abwägung zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind so in die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes eingeflossen. Danach ergaben sich für den Lärmaktionsplan keine wesentlichen Veränderungen der Maßnahmen zur Lärmminderung gegenüber der öffentlich ausgelegten Entwurfsfassung (Szenario G). Die Anpassungen an die aus der Beteiligung neu gewonnenen Erkenntnisse wurden bereits mit der Vorstellung der Eckpunkte verdeutlicht und zeigen sich im Wesentlichen in: der Überprüfung des Vorbehaltsnetzes, der erforderlichen Einzelfallprüfung für die Ausweisung von Tempo-30-Abschnitten, der Lenkung des Lkw-Verkehrs in drei Stufen, der Prüfung einer Mehrbelastung von Betroffenen durch Umlenkung von Verkehr auf das Ringsystem, der zeitlichen und finanziellen Anpassung der bis 2013 geplanten Maßnahmen des Anhanges 8 durch Kopplung an Straßenbaumaßnahmen, die die Umsetzung begünstigen werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2008 einstimmig den endgültigen Lärmaktionsplan „Norderstedt – Lebenswert leise“ (LAP 2013) beschlossen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Tempo-30-Strecke auf der Ulzburger Straße, nördlich der Waldstraße eingerichtet werden kann. Das Ergebnis ist dem Ausschuss vorzustellen.

Diese Aufgabe mit dem Ziel ein lebenswert leises Norderstedt anzustreben, kann zufrieden stellend nur gemeinsam gelöst werden – mit dem Engagement, den Ideen und Anregungen möglichst vieler Menschen in und um Norderstedt. Dabei hat die Lärmminderung nicht nur einen gesundheitlichen Nutzen für die betroffenen Menschen. Sie schafft auch die Basis für eine nachhaltige Entwicklung, denn sie bietet ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern Norderstedts zugute kommen – heute und in Zukunft. Damit sind die Zielsetzungen der Lärmminderungsplanung ganz im Sinne der 1992 von fast allen Staaten der Welt verabschiedeten Agenda 21. (abm)