Von 1834 bis 1867 führte der Deutsche Zollverein regelmäßig alle drei Jahre Volkszählungen in den Mitgliedsländern durch. Ermittelt wurde die sogenannte „Zollabrechnungsbevölkerung“. Als Zeit der Volkszählung wurde eine solche gewählt, zu welcher sich der größte Teil der Bevölkerung zu Hause aufhielt. Der Zollverein legte den 3. Dezember als Datum fest. Die ursprünglich für 1870 geplante Zählung musste aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges verschoben werden.

Im Deutschen Reich fanden Zählungen 1871 und von 1875 bis 1910 alle fünf Jahre statt. Danach wurde nur noch in unregelmäßigen Abständen gezählt. So im Ersten Weltkrieg 1916 und 1917 sowie kurz nach dem Krieg 1919 sowie 1925. Die nächste Zählung konnte wegen der Weltwirtschaftskrise erst 1933 durchgeführt werden. Ermittelt wurde 1871 bis 1919 die „Ortsanwesende Bevölkerung“ und ab 1925 die Wohnbevölkerung.

Die für 1937 beschlossene nationale Volkszählung fand erst 1939 statt. Ungefähr 750 000 Zähler waren beteiligt, die alle 22 Millionen Haushalte des nun Großdeutschen Reiches mit ihren Fragebögen erfassten. Es ging um 80 Millionen Einwohner in Deutschland, Österreich, dem vormals tschechischen Sudetenland und dem Saargebiet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden am 1. Dezember 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone, am 26. Januar 1946 in der Französischen Besatzungszone und am 29. Oktober 1946 in allen vier Besatzungszonen Deutschlands unter Verantwortung der Besatzungsmächte Volkszählungen durchgeführt.

Die Volkszählungen in der Bundesrepublik Deutschland Volkszählungen fanden bis 1970 in Abständen von fünf bis neun Jahren statt. Während der Gebäude- und Wohnungszählung von 1956 wurde auch die Wohnbevölkerung gezählt („kleine Volkszählung“). Die ursprünglich für den 20. Mai 1981 geplante Volkszählung wurde wegen Problemen der Finanzierung auf den 27. April 1983 verschoben. Dieser Termin konnte aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten werden. Eine modifizierte Zählung erfolgte am 25. Mai 1987. Die nächste Volkszählung sollte gemeinsam mit der DDR durchgeführt werden, doch vor dem Termin 1991 erfolgte der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.

Mit einem Kabinettsbeschluss vom 29. August 2006 entschied die Bundesregierung, dass die nächste Volkszählung 2011 erstmals als registergestützter Zensus erfolgen wird. Das Zensusgesetz 2011 legte den Stichtag der Erhebung auf den 9. Mai 2011 fest. Es ist die erste gesamtdeutsche Volkszählung seit 1946. Der Abstand zur letzten Zählung in Ostdeutschland beträgt damit 30 Jahre, zur letzten Zählung in Westdeutschland 24 Jahre. Ermittelt wurde bis 1970 die Wohnbevölkerung und ab 1987 die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“.