Asylbewerber sind Personen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Während Asylbewerber Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, werden anerkannte Asylbewerber im amtlichen Sprachgebrauch als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet. Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ansuchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellenden um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob Abschiebungshindernisse wie Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe vorliegen.

Bis Mitte der 80er-Jahre war die Zahl der Asylbewerber gering. In der Zeit von 1985 bis zum Höhepunkt 1992 stieg die Zahl der Asylbewerber in der EU von etwa 160.000 im Jahr 1985 auf fast 700000 im Jahr 1992 an. Die Asylbewerber kamen Anfang der 90er-Jahre vor allem aus dem damals sich im Bürgerkrieg befindenden Jugoslawien. Aufgrund des Asylkompromisses und dem Ende des Bürgerkrieges sanken die Zahlen seitdem kontinuierlich.

Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 51506 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst. Weitere 34460 Menschen waren erfasst, denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchende erteilt wurde. Die Zahl der registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug 67585. Zudem waren zu dem Stichtag 24839 Menschen mit einem Aufenthaltstitel erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Irak, Afghanistan und Iran.