Die Dienststelle eines Fluglärmschutzbeauftragten wurde 1971 auf Ersuchen der Hamburger Bürgerschaft eingerichtet. Sie ist heute der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Immissionsschutz und Betriebe zugeordnet.

Der Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB) ist Ansprechpartner der vom Fluglärm gestörten Bürgerinnen und Bürger. Die Dienststelle bearbeitet Beschwerden und ermittelt beispielsweise bei Beschwerden über Abweichungen von den vorgeschriebenen Flugrouten. Sie informiert und berät auch diejenigen, die im Flughafenumfeld eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen wollen.

Aufgabe des FLSB ist es, die Belange des Lärmschutzes bei allen Planungen zu vertreten, die den Flughafen betreffen. Exekutive Kompetenzen hat der FLSB bei nächtlichen Flugbewegungen. Nicht-regelmäßige Flüge ab 23 Uhr und alle Flüge ab 24 Uhr (Ausnahme: Post, Notfälle, medizinische Hilfsflüge) brauchen eine Einzelausnahmegenehmigung durch den FLSB, die er insbesondere in Fällen besonderen öffentlichen Interesses und zur Vermeidung einer erheblichen Störung des Luftverkehrs erteilen kann. Die nächtlichen Flugbewegungen werden durch den FLSB kontrolliert. Bei Verstößen kann er Bußgelder verhängen.

Der Fluglärmschutzbeauftragter Klaus Köhler ist unter Telefon 040/50752347/2348, Telefax 040/50752349 sowie per E-Mail unter fluglaermschutz.ub@hamburg.de zu erreichen.