Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise. Es handelt sich bei den Kreistagen nicht um Parlamente und nicht um Organe der Legislative. Vielmehr gehören die Kreistage als Organe der kommunalen Selbstverwaltung der Kreise zur Exekutive

Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Kreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Im Gegensatz hierzu führt der jeweilige Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.

Die Beschlussmöglichkeiten des Kreistages sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt.

Aus der Mitte der Mitglieder wird ein gesonderter Vorsitzender des Kreistages gewählt. Das ist der Kreispräsident. Im Kreis Segeberg ist Winfried Zylka (CDU) seit 1990 als Kreispräsident an der Spitze des Kreistages. (kn)