Ein Seniorenrat oder –beirat ist ein beratendes, nicht beschließendes Gremium auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene, um die Interessen der älteren Generation oder besonderer Gruppen von Älteren in den politischen Prozess auf der jeweiligen Ebene einzubringen. Dem entsprechend heißen die Gremien: Senioren(bei-)rat der Gemeinde ..., Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat, Landesseniorenrat. In der Regel wird der Rat bei generationsübergreifenden und bei Gesundheitsthemen vor einer Entscheidung des jeweiligen Gebietsparlaments, zum Beispiel einem Gemeinderat, Kreistag, Landtag, angehört.

Die Mitglieder werden entweder in Urwahl durch die Altersgruppe gewählt oder als Delegierte von einschlägigen Organisationen entsendet. Das können Verwaltungsgemeinschaften, Verbände, Vereine und in diesem Themenspektrum aktive andere Gruppierungen sein, die für die allgemein gewählten Parlamentarier als Gesprächspartner wichtig sind. Die Mitglieder sind Bürger, die selbst das 60. Lebensjahr vollendet haben.

In einigen Bundesländern wird die Tätigkeit durch die Regierung als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement systematisch gefördert – so auch in Schleswig-Holstein. Auf dieser Landesebene wird die Arbeit vom Sozialministerium gefördert oder sogar koordiniert. Die Mitgliedsverbände, Mitglieder und Delegierten treffen sich in einem je festen Turnus zur Mitgliederversammlung. Je nach Größe hat der Rat auch einen festen Vorstand. Geschäftsstellen des Landesseniorenrates sind nur zum Teil mit Mitarbeiterinnen in Vollzeit besetzt. (kn)