Die 54-jährige Karen L. alarmierte Anfang Oktober 2009 den Notarzt der Kassenärztlichen Vereinigung. Dem an diesem Tag als Notfallmediziner eingesetzten Gynäkologen beschrieb sie ihre starken Schmerzen in der Brust und im Arm. Der Arzt diagnostizierte bei der Frau Rückenprobleme und gab ihr Schmerzmittel. Die 54-Jährige legte sich in ihr Bett und versuchte zu schlafen. Ihr Mann hörte sie wenige Stunden später röcheln. Er rief sofort den Rettungsdienst der Feuerwehr. Seine Frau war beim Eintreffen der Retter bereits tot. Die Reanimierungsversuche schlugen fehl. Die Obduktion der Frau ergab eindeutig, dass sie an einem schweren Herzinfarkt gestorben war. Die Angehörigen der Frau erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der unterlassenen Hilfeleistung gegen den Arzt aufgenommen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. „Zurzeit liegen die Akten einem ärztlichen Sachverständigen vor, der aus notärztlicher Sicht Stellung zu der Frage nehmen soll, ob es einen vorwerfbaren Behandlungsfehler gab. Wann das Verfahren abgeschlossen wird, kann im Moment nicht abgeschätzt werden“, sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. (abm)